Ein anwaltliches Organisationsverschulden (hier: verspätete Berufungsbegründung) liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden. Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.03.2010 13:57)
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