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Bundesrat will Vereinfachungen beim Elterngeld

Der Bundesrat hat am 12.2.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs zum Ziel hat. Die Einkommensermittlung soll künftig durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtert werden. Der Gesetzentwurf wird nun gemeinsam mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.

Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbes. die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.

Zu diesem Zweck wollen die Länder die Einkommensermittlung nun durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung sieht im Kern vor, aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen und aus diesem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen zu berechnen. Dabei stützt sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und Pauschalen bei der Sozialversicherung.

Neben dieser wesentlichen Vereinfachung für rund 90 Prozent der Anträge wollen die Länder den sogenannten Geschwisterbonus i.H.v. 75 € anrechnungsfrei stellen und so erreichen, dass der Bonus in dieser Höhe als Mindestbetrag vom Einkommen und damit von der Höhe des Elterngeldes unabhängig ist.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie den Antrag im Volltext hier (pdf-Format).

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 17.02.2010 10:22
Quelle: Bundesrat PM Nr. 21 vom 12.2.2010

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