Hartz IV: BMAS stellt Bildungspaket für Kinder und Jugendliche vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.8.2010 sein Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern vorgestellt. Danach sollen die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr aus den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden. Kinder und Jugendliche sollen zudem ab dem 1.1.2011 einen Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsförderung haben. Eine Bildungskarte soll dafür sorgen, dass die Leistungen auch tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Die Kernpunkte des Bildungspakets im Überblick:
- Lernförderung: Kinder und Jugendliche, die nach Einschätzung ihres Lehrers Unterstützung in der Schule benötigen, können beim Jobcenter Lernförderung beantragen.
- Schulbasispaket: Das Jobcenter bezuschusst Schreibwaren, Schulranzen und Bücher. 70 Prozent werden zu Beginn des Schuljahres, 30 Prozent zum Halbjahr ausgezahlt. Per Quittung weisen die Eltern auf Nachfrage beim Jobcenter nach, dass das Geld zweckmäßig verwendet wurde. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter in Zukunft die Kosten für eintägige Schulausflüge.
- Schul- und Kita-Mittagessen: Dort, wo es angeboten wird, dürfen bedürftige Kinder nicht vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen werden, weil sie es nicht bezahlen können.
- Kultur-, Sport- und Ferienangebote: Die Teilnahme an Sport-, Kultur- oder Ferienangeboten hilfebedürftiger Kinder wird in Zukunft von den Jobcentern unterstützt.
Der Hintergrund:
Das BMAS hat mit diesen Änderungen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 (Az.: 1 BvL 1/09 u.a.) reagiert. Das BVerfG hatte entschieden, dass die aktuellen Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sind und der Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine gesetzliche Grundlage für eine Neuberechnung schaffen muss. Im Hinblick auf den Bedarf von Kindern hatte das BVerfG kritisiert, dass der Gesetzgeber diesen freihändig geschätzt habe, ohne irgendwelche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes anzustellen. Insbesondere seien notwendige Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt geblieben.
Ein weiterer Artikel zum Thema aus unserem Archiv:
Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden (BVerfG vom 9.2.2010)
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.08.2010 16:57
Quelle: Bundesregierung online