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Alle Meldungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht

 
 
EuGH 17.1.2012, C-347/10 ("Salemink")
Arbeitnehmer, die auf einer Bohrplattform beschäftigt sind, die sich im Meer auf dem an einen Mitgliedstaat angrenzenden Festlandsockel befindet, unterliegen grds. dem EU-Recht. Dieses wird verletzt, wenn die Teilnahme am System der sozialen Sicherheit (hier: Pflichtversicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit) nicht nur von einer Tätigkeit in dem Mitgliedstaat abhängt, sondern auch davon, dass der Arbeitnehmer in diesem Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.02.2012 11:52
BVerwG 1.2.2012, 8 C 24.11
Industrie- und Handelskammern (IHK) dürfen in ihren Satzungen keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen. Insbesondere wenn die Sachverständigentätigkeit nicht der öffentlichen Sicherheit dient, ist die mit der Altersgrenze verbundene Diskriminierung durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.02.2012 10:42
Im vergangenen Jahr sind beim Bundesarbeitsgericht insgesamt 3.421 Verfahren anhängig gemacht worden. Das ist die höchste Eingangszahl seit Gründung des Gerichts und bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 38,4 % (+ 950 Rechtsstreitigkeiten). Dies geht aus dem am 31.1.2012 veröffentlichten Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.02.2012 15:04
Hessisches LAG 21.9.2011, 8 Sa 109/11
Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, so rechtfertigt dies die Anfechtung des Arbeitsvertrags und damit die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn ausdrücklich Beschäftigte für die Nacht- und Wechselschicht gesucht werden und der Arbeitnehmer im Einstellungsverfahren verschweigt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nachts nicht arbeiten darf.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.02.2012 16:54
SG Dortmund 23.1.2012, S 25 R 2507/11 ER
Hat eine Zeitarbeitsfirma auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihr beschäftigten Leiharbeitnehmer die CGZP-Tarifverträge angewendet, so kann die Deutsche Rentenversicherung Bund - auch für die Vergangenheit - Beiträge auf der Grundlage der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem beim Entleiher üblichen Lohn nachfordern. Dieser Differenzbetrag darf auch geschätzt werden. Liegt allerdings für den fraglichen Zeitraum schon ein bestandskräftiger Bescheid vor, so muss dieser zunächst gem. § 45 Abs. 1 SGB X zurückgenommen werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2012 11:07
Die SPD-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, eine neue Rechtsgrundlage für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen zu schaffen. Sie fordert insbesondere eine Ersetzung des 50-Prozent-Quorums gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG durch das Kriterium der "Repräsentativität". Zur Begründung verweist sie auf die stetig sinkende Tarifbindung in Deutschland, die aktuell in vielen Fällen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung entgegenstehe und damit das Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgeberlagers in ungerechtfertigter Weise verschiebe.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.01.2012 16:46
Das BAG hat am 18.1.2012 den Klagen von drei Lufthansa-Piloten stattgegeben, die sich gegen die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren gewandt hatten (Az.: 7 AZR 112/08). Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Dem Urteil war ein Vorabentscheidungsverfahren vorausgegangen, in dem der EuGH entschieden hatte, dass die tarifliche Altersgrenze eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Ebenfalls erfolgreich war die Klage einer Flugbegleiterin gegen eine tarifliche Altersgrenze von 55 bzw. 60 Jahren (BAG, Urt. v. 19.10.2011, Az.: 7 AZR 253/07).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.01.2012 12:46
EuGH 26.1.2012, C-586/10 ("Kücük")
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch ggf. unter Berücksichtigung ihrer Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträgen einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.01.2012 10:23
BVerwG 25.1.2012, 6 P 25.10
Werden Beamte eines stillgelegten Betriebs der Deutschen Post AG versetzt, so hat der Betriebsrat des stillgelegten Betriebs insoweit kein Mitbestimmungsrecht. Die mit dem Mitbestimmungsrecht verfolgten kollektiven Interessen - z.B. an einer Vermeidung von Arbeitsverdichtung oder einer sachwidrigen Auswahl der zu versetzenden Beschäftigten - entfallen bei einer Betriebsstilllegung, weil damit zugleich die Betriebsgemeinschaft ihre Existenz verliert.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.01.2012 14:45
EuGH 24.1.2012, C-282/10 (Dominguez)
Der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub darf entgegen einer französischen Regelung nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer mindesten zehn Tage im Jahr tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat. Nach der Arbeitszeitrichtlinie steht jedem Arbeitnehmer ein Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub zu. Dieses Recht darf nicht beeinträchtigt werden, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über ordnungsgemäß krankgeschrieben war.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.01.2012 17:28
LAG Hamm 19.1.2012, 11 Sa 722/10
Ein Arbeitnehmer kann einen Kollegen nur dann wegen Mobbings auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, wenn die beanstandeten Handlungen die Grenzen sozial- und rechtsadäquaten Verhaltens in üblichen Konfliktsituationen überschreiten. Im Arbeitsleben übliche Auseinandersetzungen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, erfüllen daher nicht die Voraussetzungen eines Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruchs.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.01.2012 09:51
BAG 18.1.2012, 10 AZR 667/10
Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Anspruch auf Weihnachtsgeld ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt voraussetzt, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB grds. stand. Das gilt auch, wenn die Klausel nicht danach differenziert, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Der Eintritt der Bedingung gilt allerdings gem. § 162 Abs. 2 BGB als nicht erfolgt, wenn der Arbeitgeber diese treuwidrig herbeigeführt hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.01.2012 17:33
Der Bundespräsident hat den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts Dr. Gernot Brühler zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Brühler wird den Vorsitz des insbesondere für das Urlaubsrecht, die Altersteilzeit sowie die Teilzeitbeschäftigung zuständigen Neunten Senats übernehmen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.01.2012 10:54
BAG 18.1.2012, 6 AZR 407/10
Weist das Arbeitsgericht den gegen eine Kündigung klagenden Arbeitnehmer entsprechend dem Wortlaut von § 6 Satz 1 KSchG darauf hin, dass er sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen kann, so genügt es damit seiner Hinweispflicht aus § 6 Satz 2 KSchG. Erst im Berufungsverfahren vom Arbeitnehmer vorgebrachte Unwirksamkeitsgründe können dann grds. nicht mehr berücksichtigt werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2012 14:40
BAG 17.1.2012, 3 AZR 805/09
Beschäftigte der ehemaligen Deutschen Reichsbahn, der Staatsbahn der DDR, haben gegen deren Rechtsnachfolger keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das ergibt sich aus der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung. Ansprüche aus einer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn können sich nur insoweit gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, als dass sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2012 11:00
LG Frankfurt (Oder) 21.1.2011, 31 O 157/10
Arbeitgeber dürfen auf die Krankenkassenwahl ihrer Beschäftigten keinen Druck ausüben und nicht sachwidrig auf diese Entscheidung Einfluss nehmen. Anderenfalls verhalten sie sich wettbewerbswidrig und können unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt werden, die Beeinflussung der Krankenkassenwahl zu unterlassen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.01.2012 16:49
LAG Berlin-Brandenburg 13.1.2012, 6 Sa 2159/11
Hat ein Arbeitgeber allgemein festgelegt, dass in einem bestimmten Bereich (hier: in der Medikamentenherstellung) keine erkrankten Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen, so kann er einem an HIV erkrankten Arbeitnehmer in der Probezeit regelmäßig ohne weiteres kündigen. Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich und verstößt daher nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Hierin liegt auch keine entschädigungspflichtige Diskriminierung i.S.d. AGG.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.01.2012 11:46
EuGH-Generalanwalt 12.1.2012, C-415/10
Erfolglose Bewerber, die eine Diskriminierung vermuten, können vom Arbeitgeber zwar keine Auskünfte darüber verlangen, ob und aufgrund welcher Kriterien dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. Die Auskunftsverweigerung kann aber eine Diskriminierung vermuten lassen. Das gilt allerdings nur, wenn zur Auskunftsverweigerung weitere Umstände hinzutreten, wie etwa die offensichtliche Eignung des Bewerbers für die Stelle und eine (wiederholt) unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.01.2012 12:12
EGMR 20.12.2011, Beschwerde-Nr. 38254/04 u.a.
Kirchen haben das Recht, Beschäftigungsverhältnisse - z.B. mit Priestern - ausschließlich durch kirchliches Recht zu regeln. Kommt es insoweit zu Streitigkeiten, kann es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handeln, die der Überprüfung durch staatliche Gerichte entzogen ist. Hierin liegt keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 6 § 1 EMRK.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.01.2012 15:48
LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2012, 24 TaBV 1285/11
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch am 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 nicht tariffähig und konnte daher zu diesen Zeitpunkten nicht wirksam Tarifverträge abschließen. Ob Arbeitgebern, die mit ihren Leiharbeitnehmern die Anwendung der CGZP-Tarifverträge vereinbart hatten, insoweit Vertrauensschutz zu gewähren ist, konnte vorliegend offenbleiben.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2012 14:42
ArbG Berlin 28.11.2011, 55 Ca 5022/11
Die Klage des Rechtsnachfolgers des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) auf Feststellung, dass sämtliche mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) seit dem 24.2.2003 abgeschlossenen Tarifverträge rechtswirksam seien, ist unzulässig. Es fehlt am erforderlichen Feststellungsinteresse, da sich die CGZP nicht der Rechtsunwirksamkeit der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge berühmt hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2012 11:49
LAG Baden-Württemberg 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Urlaubsansprüche gehen gem. § 7 Abs. 3 BUrlG bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten. Eine hiervon abweichende Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG ist nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2011 (Rs. C-214/10 - "Schulte") unionsrechtlich nicht geboten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2012 09:56
OVG Rheinland-Pfalz 14.12.2011, 6 C 11098/11.OVG
Die in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten von 65 auf 67 Jahre ist zulässig. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mitglieder immer älter werden und damit immer länger Leistungen des Versorgungswerks beziehen. Hierdurch droht eine finanzielle Schieflage der Versorgungseinrichtung, sollte das bisherige Renteneintrittsalter beibehalten werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.01.2012 14:11
Zum 1.1.2012 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Kraft getreten. Hiermit soll die Höchstdauer der Pflege auf zwei Jahre erhöht und eine Regelung zur finanziellen Abfederung getroffen werden. Daneben gibt es einige Änderungen im Steuerrecht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2012 15:42
Zum 1.1.2012 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze in Kraft getreten, das eine Reihe von insbesondere für Arbeitgeber relevanten Änderungen enthält. Diese müssen auch beachten, dass die Ausgleichsabgabe (sog. Schwerbehindertenabgabe) erhöht worden ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2012 09:18
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben sind - wie jedes Jahr - die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, Künstlersozialversicherung, die Sozialversicherungsrechengrößen  und die Sachbezugswerte angepasst worden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2011 09:09
Mit der am 1.1.2012 in Kraft tretenden Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung in der Zeitarbeit festgesetzt. Daneben wurden zum 31.12.2011 die auslaufenden Mindestlohnregelungen im Dachdecker- und im Gebäudereinigerhandwerk in modifizierter Form verlängert. Weitere Neuerungen sind zudem bei der Beschäftigung von Ausländern zu beachten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2011 09:04
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt umfangreiche Änderungen im SGB III sowie im SGB II beschlossen, die teils spätestens zum 1.1.2012, teils zum 1.4.2012 in Kraft treten werden. Ziel des Gesetzes ist eine erhöhte Effektivität diverser Arbeitsmarktinstrumente, aber auch strukturelle Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Neuerungen betreffen z.B. den Gründungszuschuss, das Kurzarbeitergeld, die Insolvenzgeldumlage und die Eingliederungsleistungen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2011 09:01
Große Reformen im Arbeits- und Sozialrecht bringt der Jahreswechsel nicht mit sich. Noch im Dezember wurden allerdings Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche und die neue Familienpflegezeit abschließend beschlossen. Beide Änderungen treten zum 1.1.2012 in Kraft. Zudem ist eine Vielzahl von kleineren Änderungen zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2011 08:59
Für die rund 900.000 Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen gilt ab dem 1.1.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn. Dieser beläuft sich auf 7,01 Euro/Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro/Stunde im Westen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die am 20.12.2011 das Bundeskabinett passiert hat und am 1.1.2012 in Kraft treten wird.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.12.2011 14:45

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