Mindestlöhne für Gebäudereiniger allgemeinverbindlich – Einigung auf Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche
Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Gebäudereinigerbranche ist am 10.3.2010 in Kraft getreten. Damit gelten von diesem Tag an für alle Beschäftigten der Branche wieder Mindestlöhne. Diese belaufen sich im Westen ab dem 10.3.2010 je nach Lohngruppe zwischen 8,40 € und 11,13 € pro Stunde. In den neuen Bundesländern sind Mindeststundenlöhne von 6,83 € bis 8,66 € zu zahlen.
In einer zweiten Stufe werden die Mindeststundenlöhne im Westen ab dem 1.1.2011 auf 8,55 € bis 11,50 € und im Osten auf 7,00 € bis 8,88 € erhöht. Die niedrigste Lohngruppe betrifft z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die höchste Glas- und Fassadenreinigung sowie die Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.
Mindestlohn für Leiharbeit
Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben sich am 9.3.2010 auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt. Danach steigen die Mindestentgelte nach einem Stufenplan im Westen von 7,38 € bis zum 1.11.2012 auf 8,19 € pro Stunde, im Osten im gleichen Zeitraum von 6,42 € auf 7,50 €. Für die weiteren Entgeltgruppen wurden prozentuale Erhöhungen vereinbart:
• zum 1.7.2010 um 2,5 %,
• zum 1.5.2011 um weitere 2,5 %,
• zum 1.11.2011 um 1,74 %
• und zum 1.11.2012 erneut um 2,5 Prozent.
Der Abschluss tritt am 1.7.2010 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2013. In einer Zusatzklausel wurde geregelt, dass das Tarifwerk bei missbräuchlicher Nutzung der Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns keine Anwendung finden soll. Hierdurch solle ein Missbrauch der Leiharbeit nach dem "Modell Schlecker" verhindert werden, betonten ver.di und IG-Metall. Der Abschluss gilt zunächst einmal nur für tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es bleibt abzuwarten, ob die Zeitarbeitsbranche in das AEntG aufgenommen und der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 10.03.2010 17:14
Quelle: BMAS PM vom 9.3.2010, BZA und ver.di PM vom 9.3.2010