FG Rheinland-Pfalz setzt auf Mediation in der Finanzgerichtsbarkeit
Seit dem 1.6.2010 besteht beim FG Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Streitigkeiten in der Finanzgerichtsbarkeit anhand eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens zu lösen. Auch wenn klar ist, dass der staatliche Steueranspruch bzw. die Kindergeldgewährung nicht Gegenstand von Verhandlungen oder Vereinbarungen sein kann, bleiben in der Finanzgerichtsbarkeit eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen eine Mediation sinnvoll eingesetzt werden könnte.
Klärung wichtiger Vorfragen
Gerichtsinterne Mediation ist ein eigenständiges und freiwilliges Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatoren ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Dies kann insbesondere bei Fällen, in denen erst ein komplizierter Sachverhalt zu ermitteln ist. So sind nicht selten zunächst familien- oder gesellschaftsrechtliche Vorfragen zu klären.
Vor allem Streitigkeiten unter Gesellschaftern können ganz erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Im Bereich des Kindergeldrechts führen oft Auseinandersetzungen der Eltern zu Verfahren vor dem FG, weil um die Kindergeldgewährung an den einen oder anderen Elternteil gestritten wird und der Sachverhalt unklar ist. Bei den Verkehrsteuern (Erbschaft- Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer etc.) und dem Bewertungsrecht kann es auf die Lösung eines Interessenskonflikts ankommen, der seine Ursache in der zivilrechtlichen Gestaltung hat.
Ablauf des Mediationsverfahrens
Der Ausgang des Mediationsverfahrens wird ausschließlich durch die Beteiligten selbst bestimmt. Sie können eigenverantwortlich festlegen, ob und wie der Konflikt einvernehmlich gelöst wird. Sie können die Mediation auch jederzeit abbrechen. Eine erfolgreiche Mediation endet mit einer schriftlichen Vereinbarung und führt zu einer Beendigung des Verfahrens. Möchten die Beteiligten die Mediation nicht fortführen oder scheitert sie aus anderen Gründen, wird das ursprüngliche Verfahren beim zuständigen Senat fortgesetzt.
Zuständige Mediatorin beim FG Rheinland-Pfalz ist Frau Richterin am FG Barbara Weiß.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.06.2010 11:22
Quelle: FG Rheinland-Pfalz PM vom 15.6.2010