Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Minderjährigen, ihrer Eltern sowie eines Sonnenstudiobetreibers gegen § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Grundrechtseingriffe durch das in der Vorschrift geregelte Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige sind insbes. durch das Ziel des Jugendschutzes gerechtfertigt. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.01.2012 13:07)