Das LVerfG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27.9.2009 in Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes durchgeführt wurde. Es hat den Gesetzgeber deshalb verpflichtet, die erforderlichen Neuregelungen zeitnah vorzunehmen; überdies hat das Gericht die laufende Legislaturperiode zeitlich beschränkt. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.08.2010 11:00)