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<title><![CDATA[ Steuerrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
<description>Aktuelle steuerrechtliche Entscheidungen und Gesetzgebung</description>
<language>de-de</language>
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<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - Steuerrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt</title>
<link>http://www.otto-schmidt.de</link>
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<item>
<title><![CDATA[ 
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17459.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Neuregelung in &sect; 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG verst&ouml;&szlig;t gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit die Aufwendungen f&uuml;r ein h&auml;usliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Ber&uuml;cksichtigung ausgeschlossen sind, wenn f&uuml;r die betriebliche oder berufliche T&auml;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&uuml;gung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, r&uuml;ckwirkend auf den 1.1.2007 durch Neufassung der Vorschrift den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:47:14 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben zur steuerlichen Beurteilung gemischter Aufwendungen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17458.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 27.7.2010 (- IV C 3 - S 2227/07/10003 :002 - DOK 2010/0522213) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung des BFH-Urteils vom 21.9.2009 (Az.: GrS 1/06) hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung gemischter Aufwendungen Stellung genommen. Der Gro&szlig;e Senat hatte entschieden, dass &sect; 12 Nr. 1 S. 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot f&uuml;r Aufwendungen normiert, die sowohl durch die Einkunftserzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen).  
]]></description>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 10:50:54 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Von der Regel der gleichzeitigen Festsetzung von Steuer und Verspätungszuschlag darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17456.html</link>
<description><![CDATA[ 
Nach &sect; 152 Abs. 3 AO ist der Versp&auml;tungszuschlag regelm&auml;&szlig;ig mit der Steuer festzusetzen Die Vorschrift erlaubt der Finanzbeh&ouml;rde nur in begr&uuml;ndeten Ausnahmef&auml;llen, von einer Festsetzung des Versp&auml;tungszuschlags mit der Steuer abzusehen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 10:21:41 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Insolvenzbedingte Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs rechtfertigt nicht den Erlass der Erbschaftsteuer  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17445.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Billigkeitserlass kommt aus sachlichen Gr&uuml;nden in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzes&uuml;berhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderl&auml;uft, dass sie unbillig erscheint. Eine Unternehmensinsolvenz ist h&auml;ufig mit einem Verlust von Privatverm&ouml;gen - insbesondere durch B&uuml;rgschaften oder Darlehen - verbunden, so dass dieser Umstand regelm&auml;&szlig;ig im Hinblick auf &sect; 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG keinen Erlass aus sachlichen Gr&uuml;nden rechtfertigt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 11:35:51 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die Haushalte beider Elternteile  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17444.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ist ein Kind ann&auml;hernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern aufgenommen, k&ouml;nnen die Eltern - unabh&auml;ngig davon, an welchen Berechtigten das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag f&uuml;r Alleinerziehende (&sect; 24b EStG) zustehen soll. Treffen die Eltern keine Bestimmung &uuml;ber die Zuordnung des Entlastungsbetrags, steht er demjenigen zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 11:09:37 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zu den Kriterien beim Begriff der "Krise" im Zusammenhang mit § 17 EStG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17438.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Krise besteht dann, wenn die Gesellschaft kreditunw&uuml;rdig ist. Gegen eine Kreditw&uuml;rdigkeit spricht, wenn der Gesellschafter zus&auml;tzliche Sicherheiten stellen muss, weil diejenigen der Gesellschaft allein dem Kreditgeber nicht ausreichen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 11:50:21 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
AfA nach Einlage berechnet sich nach Differenz zwischen Einlagewert und der vor der Einlage in Anspruch genommenen AfA (Überschusseinkünfte)  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17437.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die AfA-Bemessungsgrundlage f&uuml;r den betrieblich genutzten Geb&auml;udeteil nach Einlage berechnet sich nach der Differenz zwischen dem Einlagewert und der vor der Einlage bei den &Uuml;berschusseink&uuml;nften bereits in Anspruch genommenen AfA. Dies gilt nicht nur f&uuml;r den Fall einer Gesamtrechtsnachfolge sondern auch f&uuml;r den Fall der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge nach einer Erbengemeinschaft.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 11:09:36 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben: Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV) und Gegenseitigkeit zu Drittstaaten (§ 18 Abs. 9 S. 4 UStG)  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17432.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 23.7.2010 (-IV D 3 - S 7359/07/10009 - DOK 2010/0576107 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Vorsteuer-Verg&uuml;tungsverfahren (&sect; 18 Abs. 9 UStG, &sect;&sect; 59 bis 62 UStDV) und zur Gegenseitigkeit (&sect; 18 Abs. 9 S. 4 UStG) Stellung genommen.   
]]></description>
<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 16:41:21 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben: Vorläufige Feststellung (§ 165 Abs. 1 AO) hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17431.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 22.7.2010 (- IV A 3 - S 0338/07/10010 - DOK 2010/0451523 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur vorl&auml;ufigen Feststellung (&sect; 165 Abs. 1 AO) hinsichtlich der beschr&auml;nkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Stellung genommen.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 16:00:58 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Anrechnung von Vorauszahlungen bei Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17429.html</link>
<description><![CDATA[ 
Sinn und Zweck der Vorauszahlungsregelung liegt darin, die Steuerzahlungen so zu "kanalisieren", dass zum einen der Steuerpflichtige nicht&nbsp; mit hohen, m&ouml;glicherweise nicht erwarteten Zahllasten konfrontiert wird und dass zum anderen f&uuml;r den Fiskus die Steuerforderungen gesichert werden. Beide Zwecke werden verfehlt, wenn man die Zielrichtung nicht in erster Linie als auf die Vorabbegleichung der zuk&uuml;nftigen Steuerschuld gerichtet ansieht, gleichg&uuml;ltig wie sie sich sp&auml;ter unter den Eheleuten differenzieren mag.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 14:22:49 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bei bloßer Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen liegt keine steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs vor  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17427.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die &Uuml;bertragung eines Teilbetriebs i.S.d. &sect; 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG 1995 liegt nur vor, wenn auf den &uuml;bernehmenden Rechtstr&auml;ger alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Teilbetriebs &uuml;bertragen werden. Daran fehlt es, wenn einzelne dieser Wirtschaftsg&uuml;ter nicht &uuml;bertragen werden, sondern der &uuml;bernehmende Rechtstr&auml;ger insoweit nur ein obligatorisches Nutzungsrecht erh&auml;lt.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 11:18:03 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kapitalertragsteuer: Zu den Voraussetzungen eines "echten" Forfaitierungsvertrags  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17425.html</link>
<description><![CDATA[ 
Liegt das Bonit&auml;tsrisiko einer verkauften Forderung beim Erwerber, kann von einem "echten" Forfaitierungsgesch&auml;ft ausgegangen werden. Durch eine begrenzte Verzinsungspflicht verbleibt in der Regel kein Bonit&auml;tsrisiko beim Ver&auml;u&szlig;erer, das die Einordnung des Vertrages als "echten" Forfaitierungsvertrag infrage stellen k&ouml;nnte.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 15:41:10 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17416.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 21.7.2010 (- IV D 3 - S 7279/10/10002 - DOK 2010/0567856) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Feststellungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf&auml;ngers getroffen. Au&szlig;erdem hat das Ministerium diesbez&uuml;glich das Vordruckmuster USt 1 TS - Bescheinigung &uuml;ber die Ans&auml;ssigkeit im Inland (&sect; 13b Abs. 7 S. 4 UStG) - ver&ouml;ffentlicht.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 16:06:20 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners ist kein Arbeitslohn  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17409.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Umstand, dass eine Bausparkasse sowohl bei Arbeitnehmern ihrer "Partnerbanken" als auch bei ihren freien Handelsvertretern und deren Arbeitnehmern sowie den Besch&auml;ftigten anderer genossenschaftlich organisierter Unternehmen auf die Erhebung von Abschlussgeb&uuml;hren verzichtet, begr&uuml;ndet Zweifel daran, ob dieser Geb&uuml;hrenvorteil Arbeitslohn ist. Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass Zweifel bestehen, ob Arbeitnehmern i.Z.m. einem geldwerten Vorteil Arbeitslohn zugeflossen ist, ist der BFH nach &sect; 118 Abs. 2 FGO an diese Tatsachenfeststellung gebunden.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 13:38:19 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Grundstückstausch als Anschaffung i.S.v. § 23 EStG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17354.html</link>
<description><![CDATA[ 
&Uuml;bertr&auml;gt der Eigent&uuml;mer bei der Ver&auml;u&szlig;erung eines nicht parzellierten Grundst&uuml;cks eine Teilfl&auml;che ohne Ansatz eines Kaufpreises und erh&auml;lt er daf&uuml;r gegen&uuml;ber der erwerbenden Gemeinde einen R&uuml;ck&uuml;bertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundst&uuml;ck, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S.v. &sect; 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts entsprechen dabei dem gemeinen Wert des weggegebenen Wirtschaftsguts.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 11:20:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV sind Werbungskosten  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17350.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die mit einer Besch&auml;ftigung (&sect; 7 SGB IV) einhergehenden &ouml;ffentlich-rechtlichen Streitigkeiten weisen den erforderlichen Veranlassungszusammenhang mit den Eink&uuml;nften aus &sect; 19 EStG auf. Aufwendungen f&uuml;r betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach &sect; 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) sind durch das Arbeitsverh&auml;ltnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Eink&uuml;nften aus nichtselbst&auml;ndiger Arbeit zu ber&uuml;cksichtigen.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 13:33:41 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Erstmalige Gartengestaltung ist weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich zu berücksichtigen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17349.html</link>
<description><![CDATA[ 
Erstmalig im Au&szlig;enbereich durchgef&uuml;hrte Arbeiten zur Gartengestaltung k&ouml;nnen nicht kumulativ als haushaltsnahe Dienstleistung und als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden. Angesichts des klaren Wortlauts kann der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, nicht als Rechtfertigung daf&uuml;r herangezogen werden, den H&ouml;chstbetrag der Steuererm&auml;&szlig;igung durch eine Umqualifizierung von Handwerkerleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen zu erh&ouml;hen.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 13:12:58 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Verkauf von Kapitalbeteiligungen: Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17346.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der BFH hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Ver&auml;u&szlig;erung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserl&ouml;s nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Die &Auml;nderung der Rechtsprechung beruht darauf, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich die Steuerbarkeit privater Verm&ouml;genszuw&auml;chse bei sog. wesentlichen Beteiligungen i.S.d. &sect; 17 EStG schrittweise erheblich ausgedehnt hat.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 11:09:36 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben: Nichtanwendungserlass zur Steuerbarkeit von Transferentschädigungen aufgehoben  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17341.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 15.7.2010 (- IV C 3 - S 2411/07/10013 :002 - DOK 2010/0541875) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Nichtanwendungserlass hinsichtlich der Steuerbarkeit von Transferentsch&auml;digungen an ausl&auml;ndische Fu&szlig;ballvereine aufgehoben. Ausschlaggebend war eine BFH-Entscheidung vom 27.5.2009 (Az.: I R 86/07).  
]]></description>
<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 14:42:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Anspruch auf Überlassung von Gerichtsakten an Prozessbevollmächtigte  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17329.html</link>
<description><![CDATA[ 
Gem. &sect; 78 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 FGO k&ouml;nnen die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen und sich auf ihre Kosten durch die Gesch&auml;ftsstelle Ausfertigungen, Ausz&uuml;ge und Abschriften erteilen lassen. Nach st&auml;ndiger Rechtsprechung des BFH ergibt sich aus dem Begriff "einsehen" und der Regelung &uuml;ber die Erteilung von Abschriften usw. durch die Gesch&auml;ftsstelle, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vor&uuml;bergehende &Uuml;berlassung von Akten an den Prozessbevollm&auml;chtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 12:38:01 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Nutzungsrechte Dritter an Grundstücken bewirken kein immaterielles Wirtschaftsgut beim Beschenkten  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17325.html</link>
<description><![CDATA[ 
Werden Nutzungsrechte an einem Grundst&uuml;ck schuldrechtlich und dinglich auf einen Dritten &uuml;bertragen, entsteht hierdurch beim Eigent&uuml;mer des Grundst&uuml;cks kein immaterielles Wirtschaftsgut. Der wirtschaftliche Gehalt der entgeltlichen Nutzungs&uuml;berlassung wirkt sich allenfalls auf den Ertragswert des Grundst&uuml;cks aus und wird in der Regel schon bei Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten ber&uuml;cksichtigt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 11:29:24 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Trotz Vorfinanzierung durch Eigenmittel können Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17315.html</link>
<description><![CDATA[ 
Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i.S.d. &sect; 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschlie&szlig;lich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln bezahlt wird, der Steuerpflichtige aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta sp&auml;testens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 17:31:55 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Umsatzsteuer aufgrund unternehmerischer Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17312.html</link>
<description><![CDATA[ 
&Uuml;bt der Schuldner nach Er&ouml;ffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische T&auml;tigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser T&auml;tigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i.S.d. &sect; 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, weil der Schuldner dabei mit Billigung des Insolvenzverwalters u.a. auch Massegegenst&auml;nde verwendet. Die Umsatzsteuer kann nicht aufgeteilt und anteilig als Masseverbindlichkeit eingestuft werden.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 15:32:29 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BMF-Schreiben: Bekanntgabe des Vordruckmusters Anlage VL 2010  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17307.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mit Schreiben vom 12.7.2010 (- IV C 5 - S 2439/10/1000) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Vordruckmuster f&uuml;r die Bescheinigung der 2010 angelegten verm&ouml;genswirksamen Leistungen ver&ouml;ffentlicht. Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:47:21 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Hinzurechnen steuerfreier Kapitaleinkünfte zur Ermittlung von Kirchensteuer in "Verlustfällen" ist verfassungsgemäß  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17306.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Hinzurechen steuerfreier Kapitaleink&uuml;nfte f&uuml;r Zwecke der Ermittlung der Kirchensteuer in "Verlustf&auml;llen" nach &sect; 51a Abs. 2 S. 2 EStG ist verfassungsgem&auml;&szlig;. Das Hinzurechnungsgebot ist eine folgerichtige Reaktion des Gesetzgebers auf die Einf&uuml;hrung des Halbeink&uuml;nfteverfahrens.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:17:38 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Haftung von Arbeitgebern für von Angestellten hinterzogene Lohnsteuer  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17262.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Haftungsausschluss eines Arbeitgebers nach &sect; 42d Abs. 2 i.V.m. &sect; 41c Abs. 4 EStG im Hinblick auf Lohnsteuerbetr&auml;ge, die aufgrund von Steuerhinterziehungen einer Arbeitnehmerin zu niedrig angemeldet und abgef&uuml;hrt wurden, setzt stets eine Korrekturberechtigung i.S.d. &sect; 41c Abs. 1 EStG voraus. Daran fehlt es allerdings, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vors&auml;tzlich fehlerhaft abgegeben wurde und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 10:20:58 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche beim Kindergeld  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17254.html</link>
<description><![CDATA[ 
Im Hinblick auf Kindergeldanspr&uuml;che sind gem. &sect; 11 EStG lediglich tats&auml;chlich zugeflossene Eink&uuml;nfte und Bez&uuml;ge eines Kindes zu ber&uuml;cksichtigen. Infolgedessen d&uuml;rfen fiktive Unterhaltsanspr&uuml;che bei der Ermittlung der Eink&uuml;nfte und Bez&uuml;ge eines Kindes nicht ber&uuml;cksichtigt werden.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 13:44:01 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Beitrittsaufforderung an das BMF zur Frage der Behandlung der Umsatzsteuer bei der 1 %-Regelung  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17246.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der BFH hat das Bundesministerium der Finanzen zu der Frage der Behandlung der Umsatzsteuer bei der 1 %-Regelung gem. &sect; 122 Abs. 2 S. 3 FGO zum Beitritt aufgefordert. Die Beteiligten streiten darum, ob sich bei privater Nutzung eines im Betriebsverm&ouml;gen befindlichen PKW die nach &sect; 12 Nr. 3 EStG nicht abzugsf&auml;hige Umsatzsteuer bei Anwendung der 1 %-Regelung aus der Bemessungsgrundlage von 80 % des Bruttolistenpreises ergibt oder nach der im (bestandskr&auml;ftigen) Umsatzsteuerbescheid festgesetzten Umsatzsteuer.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 15:45:23 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Eine mehrmonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter während des Zivildienstes ist keine Erstausbildung i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17240.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Erstausbildung i.S.d. &sect; 12 Nr. 5 EStG liegt nur vor, wenn es sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Ausbildung z.B. nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) handelt. Dies ist der Fall, wenn der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines &ouml;ffentlich-rechtlich geordneten oder hierzu vergleichbaren Ausbildungsganges erlernt wird und deren Dauer bei einer Vollzeitausbildung mindestens zwei Jahre betr&auml;gt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 11:12:51 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Entnahme von Kapitalbeteiligungen führt nur bei Versteuerung stiller Reserven zu erhöhten Anschaffungskosten  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_17239.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ver&auml;u&szlig;ert ein i.S.d. &sect; 17 EStG qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsverm&ouml;gen in sein Privatverm&ouml;gen &uuml;berf&uuml;hrt hat, so tritt der Entnahmewert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tats&auml;chlich aufgedeckt und bis zur H&ouml;he des Teilwerts oder gemeinen Werts steuerrechtlich erfasst sind oder noch erfasst werden k&ouml;nnen.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 10:58:56 +0200</pubDate>
</item>
</channel>
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