BMF-Schreiben zur Besteuerung der Forstwirtschaft
Mit Schreiben vom 2.3.2010 (- IV D 4 - S 2232/0 - DOK 2009/0582101) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Wirtschaftsguts Baumbestand Stellung genommen. Grund dafür waren die Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH 5.6.2008.
Danach ist als Wirtschaftsgut beim stehenden Holz der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen. Dieser ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Der Umfang der einzelnen Wirtschaftgüter (Baumbestand) ergibt sich vorrangig aus einem amtlich anerkannten Betriebsgutachten oder aus einem Betriebswerk, ansonsten aus den Regelungen zum Anbauverzeichnis nach § 142 AO.
Die Stellungnahme ist in folgende übergeordnete Punkte gegliedert:
- Wirtschaftsgut Baumbestand
- Bilanzierung des Wirtschaftsguts Baumbestand
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG
- Wertansätze für bereits vorhandene Baumbestände
- Kalamitätsnutzungen
- Pauschsätze nach § 51 EStDV
- Forstschäden-Ausgleichsgesetz
- Tarifvergünstigung nach § 34b EStG
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche BMF-Schreiben im Volltext hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.03.2010 13:23
Quelle: BMF online