BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe in Pakistan
Mit Schreiben vom 25.8.2010 (- IV C 4 - S 2223/07/0015 :004 - DOK 2010/0647393) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan bekannt gegeben. Sie gelten vom 30.7.2010 bis zum 31.12.2010.
Durch die Flut in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder betreffen die zur Unterstützung der Opfer vereinbarten Verwaltungsregelungen zum einen die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, hier insbesondere Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahmen, Zuwendungen an Geschäftspartner und sonstige Zuwendungen.
Hinsichtlich der Lohnsteuer betreffen sie Unterstützungen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspenden. Die Regelungen beinhalten zudem noch hinsichtlich sonstiger Spenden einen vereinfachten Zuwendungsnachweis und regeln Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch die Flut geschädigte Personen.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt, dass das Umsatzsteuerrecht in den Mitgliedstaaten der EU insbesondere durch die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28.11.2006 (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) weitgehend harmonisiert. Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, die dort getroffenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie kennt keine Möglichkeit, die es einem Mitgliedstaat zur Bewältigung von Naturkatastrophen, wenn auch nur zeitlich und sachlich begrenzt, gestatten würde, von den verbindlichen Richtlinienvorschriften abzuweichen. Sachliche Billigkeitsmaßnahmen bei unentgeltlichen Zuwendungen aus einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG sind daher ebenso wenig möglich wie eine Ausweitung der Steuervergütung nach § 4a UStG.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit allen Regelungen hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.08.2010 15:12
Quelle: BMF online