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Bundesregierung beschließt Zukunftspaket

Das Kabinett hat am 1.9.2010 verschiedene Maßnahmen des Zukunftspakets auf den Weg gebracht. So wurden u.a. die Einführung einer Luftverkehrsteuer, der Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer, eine Stärkung der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren sowie Einsparungen bei den Sozialleistungen beschlossen.

Mit dem jetzt beschlossenen Maßnahmenpaket will die Bundesregierung nach der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise einen Wendepunkt in der Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes einleiten. Insgesamt sollen in den nächsten vier Jahren rund 80 Mrd. € eingespart werden. Mit dem Zukunftspaket, das mit dem Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt werden soll, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Schuldenbremse ab 2011 einzuhalten und das strukturelle Defizit des Bundes von knapp 50 Mrd. € bis zum Jahr 2016 auf rund 10 Mrd. € zurückzuführen.

Die konkreten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Luftverkehrssteuer mit drei gestaffelten Steuersätzen (gilt bei Verabschiedung des Gesetzes ab dem 1.9.2010)
    - 8 € für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie z.B. nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien und nach Russland (Flüge bis 2.500 km Entfernung).
    - 25 € für Flüge zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung, z.B. in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel und Saudi-Arabien.
    - 45 € für Flüge in andere Länder ab 6.000 km Entfernung, etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.
  • Verringerung der Ausnahmen bei der Stromsteuer und im Energiesteuergesetz für das produzierende Gewerbe
    - Der ermäßigte Steuersatz für die Strom- und Energiesteuer steigt von 60 auf 80 Prozent des allgemeinen Steuersatzes. Bis zu einem Sockelbetrag von jetzt 2.500 € (bisher 512 €) müssen die Unternehmen den vollen Steuersatz zahlen.
    - Der so genannte Spitzenausgleich für besonders energieintensiv produzierende Unternehmen sinkt von 95 auf 73 Prozent.
    - Die Einschränkung des so genannten Contractings begegnet Mitnahmeeffekten. Denn durch die bisherige Regelung lagerten Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel Supermärkte, die Energieerzeugung auf produzierende Unternehmen aus.
  • Stärkung der öffentlichen Hand und der Sozialkassen im Insolvenzverfahren
  • ALG II: Wegfall des befristeten Zuschlags (beim Übergang von ALG I zum ALG II) sowie der Rentenversicherungspflicht und damit der Beiträge des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung
  • Keine Erstattung der Aufwendungen für einigungsbedingte Leistungen an die Rentenversicherungsträger aus dem Bundeshaushalt mehr
  • Anrechnung des Elterngelds bei Bezug von ALG II und Kinderzuschlag - Für Elterngeldbezieher ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200 € sinkt es von 67 auf 65 Prozent
  • Wegfall der seit 2009 im Wohngeld enthaltenen zusätzlichen Heizkostenkomponente (wegen der gesunkenen Energiekosten)

Linkhinweis:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.09.2010 12:45
Quelle: Bundesregierung und BMF online

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