BFH 6.5.2010, V R 15/09
Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.09.2010 11:50
BFH 30.6.2010, XI R 5/08
Erzielt der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 Abs. 1 EStG, der sowohl dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende als auch in voller Höhe zu besteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs. 1 u. 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.09.2010 09:37
Das Kabinett hat am 1.9.2010 verschiedene Maßnahmen des Zukunftspakets auf den Weg gebracht. So wurden u.a. die Einführung einer Luftverkehrsteuer, der Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer, eine Stärkung der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren sowie Einsparungen bei den Sozialleistungen beschlossen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.09.2010 12:45
BFH 18.5.2010, X R 7/08
Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen. Der BFH ist insoweit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gefolgt.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.09.2010 12:14
BFH 30.6.2010, XI R 5/08
Der Begriff des "im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen" wird in Art. 21 der Richtlinie 77/388/EWG nicht definiert. Der BFH hat dem EuGH diesbezüglich eine Sache mit der Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger bereits dann ein "im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger" i.S.d. Art. 21 Abs. 1b der Richtlinie 77/388/EWG ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat?Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2010 16:13
BFH 14.7.10, X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27.5.2003 (IV A 6 -S 2140- 8/03) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Andererseits werden unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, nicht erfasst.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2010 14:19
BFH 5.5.2010, VI R 5/09 u. VI R 29/09
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte modifiziert: Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist danach die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB; nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden. Bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau sind weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2010 12:45
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 23.8.2010 die Vordruckversion 2010 der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung veröffentlicht.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.08.2010 11:47
BFH 1.6.2010, VIII R 80/05
Bei der Frage, welche Zeitanteile einer gemischt veranlassten Auslandsreise (hier: Steuerberater) beruflich und welche privat veranlasst sind, kann der Umfang des beruflichen Kostenanteils notfalls geschätzt werden. Kann der Steuerpflichtige den genauen Reiseverlauf nicht angeben, darf das Gericht jedoch nicht die berufliche Veranlassung selbst dem Grunde nach schätzen. Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.08.2010 11:11
BFH 19.5.2010, I R 75/09
Das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-USA 1989 a.F. ist nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i.S.d. Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 a.F. anzuwenden. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. a S. 1 DBA-USA 1989 a.F. durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.08.2010 11:48
FG Düsseldorf 30.6.2010, 15 K 2115/09 E
Nach der BFH-Rechtsprechung zur Erwerbsobliegenheit kommt es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG für die gesetzliche Unterhaltsberechtigung nicht auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltspflicht an. Es genügt, dass der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist; die nach § 1602 Abs. 1 BGB hierfür erforderliche Unterhaltsbedürftigkeit ist aufgrund der typisierenden Bestimmungen des § 33a Abs. 1 EStG zu unterstellen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.08.2010 15:36
Mit Schreiben vom 25.8.2010 (- IV C 4 - S 2223/07/0015 :004 - DOK 2010/0647393) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan bekannt gegeben. Sie gelten vom 30.7.2010 bis zum 31.12.2010.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.08.2010 15:12
BFH 20.5.2010, III R 28/08
Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind und die Besitzgesellschaft einer eigengewerblichen Tätigkeit nachgeht. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört zudem im zulagenrechtlichen Sinn weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird (Sale-and-lease-back-Vertrag).Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.08.2010 14:12
BFH 6.5.2010, VI R 4/09
Zwar wurden in der Vergangenheit auch einfache handwerkliche Tätigkeiten wie etwa Schönheitsreparaturen in der eigenen Wohnung zu den haushaltsnahen und damit steuerbegünstigten Dienstleistungen gezählt. Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich allerdings seit dem FördWachsG vom 26.4.2006 um handwerkliche Tätigkeiten, welche nur noch die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG i.d.F. des FördWachsG vermitteln.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.08.2010 10:40
FG Rheinland-Pfalz 12.7.2010, 5 K 2542/09
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung befindet sich ein Kind in einer Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Infolgedessen muss eine für die Gewährung von Kindergeld notwendige Berufsausbildung auch dann angenommen werden, wenn es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt, sondern das Kind etwa als "Friseurassistentin" beschäftigt wird.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.08.2010 11:48
Mit Schreiben vom 23.8.2010 (- IV C 5 - S 2533/10/10007 - DOK 2010/0602245) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2011 gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1d EStG bestimmt. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.08.2010 10:45
FG Münster 4.8.2010, 3 V 936/10 F
Es bestehen erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gem. § 8 Abs. 2 GrEStG i.V.m. §§ 138 ff. BewG. Die dort vorgesehene Bewertung für bebaute und unbebaute Grundstücke hat das BVerfG im Zusammenhang mit der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits mit Beschluss vom 7.11.2006 (1 BvL 10/02) als verfassungswidrig angesehen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.08.2010 10:26
BFH 17.6.2010, III R 34/09
Ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, ist auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes sind daher dessen Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.08.2010 14:10
BFH 17.6.10, VI R 35/08
Nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 und 2 EStG können Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen für ihre Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.08.2010 13:22
BFH 31.5.2010, V B 49/08
Eine Ein-Mann-GmbH kann nicht in die Rechtsform einer GbR umgewandelt werden, da für eine GbR mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Materiell-rechtlich entscheidend dafür, wem eine Beteiligung zusteht, ist dabei der Gesellschafterbestand zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels und nicht der Gesellschafterbestand nach den Angaben im Formwechselbeschluss.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.08.2010 13:13
FG Düsseldorf 19.5.2010, 15 K 1185/09 H(L)
Ein bei einem Dritten einzulösender Warengutschein ist nur dann als Sachbezug zu behandeln, wenn er auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lautet, so dass der Arbeitnehmer nur diese Ware beziehen kann. Kann der Arbeitnehmer hingegen einen Gutschein, dessen Wert von vornherein feststeht, wie Bargeld zum Kauf einer von ihm erst noch zu bestimmenden Ware verwenden, handelt es sich um zweckgebundene Geldzuwendungen, die bei den Arbeitnehmern zu Einnahmen in Geld bzw. Geldeswert i.S.v. § 8 Abs. 1 EStG führen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.08.2010 10:35
FG Münster 27.5.2010, 8 V 52/10 GrE
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerlichen Benachteiligung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber Ehegatten allein genügen nicht, um die Steuerforderung von der Vollziehung auszusetzen. Der Vollzug einer verhältnismäßig geringen Steuer (hier: 827 €) bis zur abschließenden Klärung der Streitfrage im Hauptsacheverfahren lässt für den Steuerpflichtigen keine irreparablen Nachteile befürchten.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.08.2010 16:28
BFH 23.6.2010, I R 71/09
Gewinnanteile aus Anteilen an einer ausländischen (hier: polnischen) Kapitalgesellschaft, die nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, zugleich aber auch nach Maßgabe eines sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs (hier: nach Art. 21 Abs. 1a S. 3 DBA-Polen 1972) von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, sind nicht nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Das sog. nationale Schachtelprivileg und das sog. abkommensrechtliche Schachtelprivileg schließen sich nicht aus.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.08.2010 13:49
BFH 21.4.2010, VI R 62/08
Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können grundsätzlich außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein. Aufwendungen für einen zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.08.2010 15:32
FG Münster 1.7.2010, 3 K 3206/06 L
Der Widerruf des Steuereinzugs durch Lastschriftverfahren rechtfertigt keine steuerliche Haftungsinanspruchnahme eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters. Die Steuerrückstände sind Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), die nicht gegenüber dem Fiskus vorab beglichen werden dürfen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.08.2010 14:28
BVerfG 7.7.2010, 2 BvL 58/06 u.a.
Die rückwirkende Anwendung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG ist wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig. Steuerpflichtige dürfen bei ihren Entscheidungen über Sparen, Konsum oder Investition in jedem Fall darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund von hinreichendem Gewicht den Nettoertrag einer bereits zugeflossenen Entschädigung rückwirkend erheblich mindert.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.08.2010 15:11
BVerfG 7.7.2010, 2 BvL 748/05 u.a.
§ 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig. Die zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche ist dagegen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.08.2010 13:45
BFH 30.6.2010, II R 12/09
Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist berechtigt, die besondere Stellung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zum Anlass für eine Grundsteuerbefreiung zu nehmen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.08.2010 11:39
BVerfG 7.7.2010, 2 BvL 13/05 u.a.
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig. Die Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre als solche ist dagegen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.08.2010 11:15
BFH 15.6.2010, VIII R 10/09 u.a.
Berufsmäßige Betreuer und Verfahrenspfleger erzielen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Damit hält der BFH an seiner früheren Beurteilung, nach der die Einkünfte von Berufsbetreuern als gewerblich eingestuft wurden, nicht mehr fest.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.08.2010 13:16