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Bundeskabinett beschließt Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung

Das Bundeskabinett hat am 23.6.2010 Eckpunkten für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherungsverwahrung beschlossen. Die Maßnahmen sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen und dabei auch die Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 berücksichtigen.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will darüber hinaus auf der Konferenz der Justizminister der Länder, die zurzeit in Hamburg tagt, Eckpunkte für einen Regelungsentwurf zur Stärkung der Führungsaufsicht vorstellen. Damit soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung als zusätzliches - allerdings grundrechtsschonend ausgestaltetes - Instrument der Führungsaufsicht ermöglicht werden. Ziel ist es, im Einzelfall eine bessere Betreuung und vor allem Überwachung der in Freiheit zu entlassenden, aber weiterhin als gefährlich eingestuften Täter zu ermöglichen.

Daneben sieht die Ministerin auch die Länder gefordert, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz für den Maßregelvollzug und das Gefahrenabwehrrecht die notwendigen und möglichen Maßnahmen zu veranlassen.

Als Maßnahme zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in der grundlegenden Frage der Erledigung oder weiteren Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung hat das Bundeskabinett eine Vorlagepflicht der OLG's zum BGH auf den Weg gebracht. Damit sollen vor allem die Fälle rasch geklärt werden, in denen das Urteil des EGMR berücksichtigt werden muss. Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen, die in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden soll.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.06.2010 12:02
Quelle:  BMJ PM vom 23.6.2010

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