Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten Börsenhandels mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt hätte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen über 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.02.2012 12:16
BGH 13.12.2011, II ZB 12/11
Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. Eine Erstattung der Kosten des Antragsgegners ist in § 15 SpruchG nicht vorgesehen; § 15 Abs. 4 SpruchG regelt die Kostenerstattung für die außergerichtlichen Kosten abschließend.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2012 12:06
OLG Düsseldorf 20.12.2011, I-6 W 214/11
In die Ermessensentscheidung bei der Bemessung des Streitwerts für eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage von Kleinaktionären ist zunächst deren Interesse mit einzubeziehen, welches aber in der Regel nur maximal mit dem Kurswert ihrer Beteiligungen als Kleinaktionäre zu bemessen ist. Auf der Gegenseite ist das Interesse der beklagten Gesellschaft an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Beschlüsse zu berücksichtigen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.01.2012 11:05
BGH 6.12.2011, II ZB 21/10
Enthält die Berufungsbegründung immerhin zu einem Streitpunkt eine § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen. Es ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Belang, ob dieser Angriff begründet ist und ob die Berufungsbegründung weitere Rügen zu rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkten enthält, auf die das angefochtene Urteil gar nicht gestützt ist.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.01.2012 11:21
BGH 15.11.2011, II ZR 6/11
Prozesskostenhilfe ist dem Rechtsmittelführer nicht zu bewilligen, wenn die angefochtene Entscheidung formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich nach einer Zurückverweisung jedoch voraussichtlich nicht ändern wird. Der Darlehensrückzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters ist im Insolvenzverfahren allenfalls dann als nachrangig zu behandeln, wenn er im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag ausgeschieden ist.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.01.2012 10:55
Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des AktG beschlossen. Die Reform sieht u.a. vor, in Not geratenen Kreditinstituten eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erleichtern und die Möglichkeit von Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch zu schaffen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.12.2011 13:22
OLG Frankfurt a.M. 13.12.2011, 5 U 56/11
Die Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp während des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages unabhängig von ihrer tatsächlichen Ertragslage jährlich bedienen und bei Fälligkeit zum vollen Nennbetrag zurückzahlen. Grund hierfür ist eine positive Gewinnprognose bei Abschluss des Unternehmensvertrages.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.12.2011 12:05
OLG Köln 8.12.2011, 18 U 38/11
Der nicht geschäftsführende Mitgesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG Johannes Becker hat gegenüber seinem Bruder Heinrich Becker und seinem Neffen einen Anspruch auf grundsätzlich uneingeschränkte Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft. Sollten sich allerdings zukünftig Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er die konkreten Informationen zu gesellschaftswidrigen Zwecken verwenden will, kann die Gegenseite dies als Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren geltend machen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.12.2011 14:24
BGH 15.11.2011, II ZR 149/10
Eine AG kann mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (sog. Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schließen, wenn eine tatsächliche oder rechtliche Ungewissheit über den Bestand oder Umfang des Anspruchs besteht. Eine in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflicht des Aktionärs kann später nur mit Ansprüchen gegen die AG verrechnet werden, wenn sie vollwertig, fällig und liquide ist.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.12.2011 10:48
BGH 27.9.2011, II ZR 279/09
Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen eine vernünftige Regelung bezweckt haben. Es ist insoweit im Zweifel davon auszugehen, dass sie eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.11.2011 15:45
BGH 29.11.2011, II ZR 306/09
Sind einer Unterbeteiligten Mitwirkungsrechte in einer zwischen ihr und der Hauptbeteiligten begründeten Innengesellschaft bürgerlichen Rechts eingeräumt, so ist die Schenkung der Unterbeteiligung als bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vollzogen anzusehen. Somit sind die der Siegfried Unseld-Stiftung eingeräumten Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe nicht in den Nachlass des im Oktober 2002 verstorbenen Verlegers Siegfried Unseld gefallen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2011 15:03
BGH 11.10.2011, II ZR 242/09
Bei Publikumsgesellschaften kommt es häufig vor, dass die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen und im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind. In solchen Fällen hat der Treugeber im Innenverhältnis allerdings bereits die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2011 11:37
BGH 13.10.2011, IX ZR 193/10
Der Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat. Nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen können die steuerlichen Berater der GmbH deshalb verpflichtet sein, deren Geschäftsführern ihren Schaden aus einer steuerlichen Inhaftungnahme zu ersetzen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2011 09:59
BGH 11.10.2011, II ZR 18/10
Kreditunwürdig i.S.d. Regeln über den Eigenkapitalersatz kann eine Gesellschaft nur dann sein, wenn sie tatsächlich einen Kredit benötigt. Ein Kreditbedarf, der nur aufgrund zu gering kalkulierter Abschlagszahlungen des Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens entstanden ist und der nachträglich bei richtiger Betrachtungsweise entfällt, reicht dafür nicht aus.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.11.2011 12:21
BGH 20.9.2011, II ZB 17/10
Ein Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt. Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu ergänzen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.11.2011 15:52
BGH 20.9.2011, II ZR 234/09
Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2011 12:51
BGH 20.9.2011, II ZR 277/09
Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet. Eine solche Aufklärungspflicht liegt jedenfalls nicht vor, wenn zwischen Anleger und Provisionsempfänger kein Vertragsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Provisionsempfänger ähnlich einem Vermögensverwalter die Wahrnehmung der Interessen des Anlegers schuldet.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.10.2011 16:43
OLG Düsseldorf 27.7.2011, I-26 W 7/10 (AktE)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, der für Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat auch bei AG mit regelmäßig weniger als 500 Arbeitnehmern vorsieht, wenn diese vor dem 10.8.1994 eingetragen wurden und keine Familiengesellschaften sind, ist verfassungsgemäß. Die Norm hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Ermessensspielraums und ist sachlich gerechtfertigt.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2011 12:26
BGH 13.9.2011, VI ZR 229/09
Ein Bevollmächtigter kann aus § 826 BGB haften, wenn er bei Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht. Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen den Beteiligten voraus; diese liegen grundsätzlich nicht vor, wenn ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht überschreitet.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2011 11:59
OLG Frankfurt a.M. 17.8.2011, 13 U 100/10
Der unternehmerische Ermessensspielraum des AG-Vorstandes erlaubt ein Handeln gegen die Interessen eines (Haupt-)Aktionärs der AG. Bei unternehmerischen Entscheidungen ist dem Vorstand ein weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen - sog. Business Judgement Rule.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.10.2011 11:56
OLG Stuttgart 6.9.2011, 8 W 319/11
Die Privilegierung nach § 27 Abs. 4 S. 1 AktG erfordert entsprechend dem Wortlaut des § 27 Abs. 4 S. 2 AktG die Offenlegung der Vereinbarung gegenüber dem Registergericht bei der Erstanmeldung bzw. der Anmeldung über die Kapitalerhöhung. Die Nachholung einer unterlassenen Offenlegung ist allenfalls möglich, solange die AG bzw. die Kapitalerhöhung noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.10.2011 11:46
OLG München 28.9.2011, 7 U 711/11
Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG vom 5.10.2009 hinsichtlich eines Squeeze outs der früheren Aktionäre der HRE steht mit dem GG und den Vorgaben des EG-Vertrages wie auch des Aktienrechts in Einklang. Insbes. stellen sowohl § 12 Abs. 4 FMStBG als auch § 5a des FMStFG verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen für die getroffenen Maßnahmen dar.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.09.2011 14:50
BGH 19.7.2011, II ZR 209/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Vertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle gemeint. Vielmehr sind darunter die Gesellschafter zu verstehen, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.09.2011 11:04
BGH 19.7.2011, II ZR 246/09
Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt. Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.09.2011 11:34
BGH 5.7.2011, II ZR 199/10
Auch bei einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 S. 2 BGB erlischt; die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bei der Abwicklung einer GbR kann das Gericht aus wichtigen Gründen entsprechend § 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen. Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.09.2011 16:09
BGH 12.7.2011, II ZR 28/10
Bei Klagen nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO bestimmt sich die Frage der ausschließlichen internationalen Zuständigkeit nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat. Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb einer Limited sind britischer Gerichte international zuständig.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2011 13:36
OLG Düsseldorf 4.7.2011, I-26 W 8/11 (AktE)
Veranlasst der im Spruchverfahren gerichtlich bestellte gemeinsame Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre zusätzlich zu dem gerichtlich bestellten Sachverständigen ein Privatgutachten zur Unternehmensbewertung, so sind die Kosten hierfür grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der gemeinsame Vertreter sollte seine Aufgabe erfüllen können, ohne einen zusätzlichen Gutachter zu seiner Unterstützung heranzuziehen. Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2011 15:46
BGH 26.7.2011, II ZB 11/10
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach § 4 Abs. 1 KapMuG für das OLG entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann. Fehler und Auslassungen des Vorlagebeschlusses z.B. bei der Bezeichnung der Beweismittel sowie der Darstellung des wesentlichen Inhalts der erhobenen Ansprüche können jedoch während des Musterverfahrens behoben werden und berechtigen das OLG daher nicht, den Vorlagebeschluss aufzuheben und an das Prozessgericht zurückzugeben.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.09.2011 13:05
BGH 12.7.2011, II ZR 71/11
Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog § 9a Abs. 1 GmbHG.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.09.2011 14:52
KG Berlin 11.8.2011, 23 U 114/11
Gem. § 42 Abs. 1 u. 2 GmbH hat der Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass der geprüfte Jahresabschluss den Gesellschaftern innerhalb der Frist des § 42 Abs. 2 GmbH zur Feststellung vorgelegt wird. Dies unterlassen zu haben stellt ein gravierendes Fehlverhalten dar.Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.08.2011 10:39