vom 02.02.2012

Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht

Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],

wir möchten Sie heute insbesondere darauf hinweisen, dass der BGH in einem aktuellen Urteil zur Einziehung der an eine Autovermietung erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten Stellung genommen hat.

Außerdem hat das Bundesministerium der Justiz am 31.1.2012 den Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Online-Redakteur

Meldungen:

Kein Schadensersatz nach einer infolge einer Wundinfektion missglückten Schönheitsoperation
Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der HeizkostenV nicht zulässig
Zur Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Fernabsatzverträge: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse ist zulässig
Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit
Auch nach jahrelanger Durchführung des Mietvertrages darf sich jede Partei auf eine Formunwirksamkeit berufen
Bei vereinbartem Objektprinzip besitzt auch der Teileigentümer eine Stimme in der Eigentümerversammlung
BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

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Schleswig-Holsteinisches OLG 25.1.2012, 4 U 103/10:

Kein Schadensersatz nach einer infolge einer Wundinfektion missglückten Schönheitsoperation

Eine junge Frau kann von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz für eine missglückte Bruststraffung verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist. Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst vor.
[Schleswig-Holsteinisches OLG PM Nr. 3 vom 1.2.2012]

BGH 1.2.2012, VIII ZR 156/11:

Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der HeizkostenV nicht zulässig

Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der HeizkostenV. Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV ausgeglichen werden.
[BGH PM Nr. 18 vom 1.2.2012]

BGH 31.1.2012, VI ZR 143/11:

Zur Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

Die Einziehung der an eine Autovermietung erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten ist auch dann, wenn man vom Vorliegen einer Rechtsdienstleistung ausginge, jedenfalls nach § 5 Abs. 1 S. 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Haftung dem Grunde nach bzw. die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, wie etwa Schmerzensgeldansprüche.
[BGH PM Nr. 16 vom 31.1.2012]

BGH 25.1.201, VIII ZR 95/11:

Fernabsatzverträge: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse ist zulässig

Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft reicht die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten aus. Der Verbraucher wird durch die Angabe einer Postfachadresse in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen.
[BGH PM Nr. 14 vom 25.1.2012]

BGH 20.12.2011, VI ZR 309/10:

Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit

Es genügt für die Annahme eines bedingten Vorsatzes (hier im Zusammenhang mit einer gescheiterten Fondsanlage) nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen. In einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt, der einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB, § 826 BGB scheitern lässt.
[BGH online]

OLG Düsseldorf 23.1.2012, I-10 U 66/11:

Auch nach jahrelanger Durchführung des Mietvertrages darf sich jede Partei auf eine Formunwirksamkeit berufen

Jede Partei darf sich grundsätzlich - auch nach jahrelanger Durchführung des Mietvertrages - darauf berufen, dass die für den langfristigen Mietvertrag vorgesehene Form nicht eingehalten ist. Nur ausnahmsweise, wenn die Unwirksamkeit der vereinbarten langfristigen Vertragsdauer zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde, kann es rechtsmissbräuchlich sein, den Formmangel geltend zu machen.
[www.nrwe.de - Rechtsprechungsdatenbank NRW]

AG Wiesbaden 13.1.2012, 92 C 4523/11:

Bei vereinbartem Objektprinzip besitzt auch der Teileigentümer eine Stimme in der Eigentümerversammlung

Ist ein einer Gemeinschaftsordnung das Objektprinzip vereinbart, besitzt auch der Teileigentümer eine Stimme in der Eigentümerversammlung. Regelt die Gemeinschaftsordnung, "dass ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungen besitzt, für jede Wohnung eine Stimme hat", wird damit das Kopfprinzip abbedungen und durch das Objektprinzip ersetzt.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]

BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 31.1.2012 den Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften zwecks Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht werden.
[BMJ PM v. 31.1.2012]


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