 |
|
|
 |
|
Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht |
|
 |
|
|
|
|
 |
|
Meldungen:
|
|
 |
|
|
Anzeige
 |
 |
|
Schleswig-Holsteinisches OLG 25.1.2012, 4 U 103/10:
Eine junge Frau kann von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz für eine missglückte Bruststraffung verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist. Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst vor.
| [Schleswig-Holsteinisches OLG PM Nr. 3 vom 1.2.2012] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
BGH 1.2.2012, VIII ZR 156/11:
Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der HeizkostenV. Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV ausgeglichen werden.
| [BGH PM Nr. 18 vom 1.2.2012] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
BGH 31.1.2012, VI ZR 143/11:
Die Einziehung der an eine Autovermietung erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten ist auch dann, wenn man vom Vorliegen einer Rechtsdienstleistung ausginge, jedenfalls nach § 5 Abs. 1 S. 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Haftung dem Grunde nach bzw. die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, wie etwa Schmerzensgeldansprüche.
| [BGH PM Nr. 16 vom 31.1.2012] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
BGH 25.1.201, VIII ZR 95/11:
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft reicht die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten aus. Der Verbraucher wird durch die Angabe einer Postfachadresse in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen.
| [BGH PM Nr. 14 vom 25.1.2012] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
BGH 20.12.2011, VI ZR 309/10:
Es genügt für die Annahme eines bedingten Vorsatzes (hier im Zusammenhang mit einer gescheiterten Fondsanlage) nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen. In einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt, der einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB, § 826 BGB scheitern lässt.
| [BGH online] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
OLG Düsseldorf 23.1.2012, I-10 U 66/11:
Jede Partei darf sich grundsätzlich - auch nach jahrelanger Durchführung des Mietvertrages - darauf berufen, dass die für den langfristigen Mietvertrag vorgesehene Form nicht eingehalten ist. Nur ausnahmsweise, wenn die Unwirksamkeit der vereinbarten langfristigen Vertragsdauer zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde, kann es rechtsmissbräuchlich sein, den Formmangel geltend zu machen.
| [www.nrwe.de - Rechtsprechungsdatenbank NRW] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
AG Wiesbaden 13.1.2012, 92 C 4523/11:
Ist ein einer Gemeinschaftsordnung das Objektprinzip vereinbart, besitzt auch der Teileigentümer eine Stimme in der Eigentümerversammlung. Regelt die Gemeinschaftsordnung, "dass ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungen besitzt, für jede Wohnung eine Stimme hat", wird damit das Kopfprinzip abbedungen und durch das Objektprinzip ersetzt.
| [Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank] |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 31.1.2012 den Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften zwecks Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht werden.
| [BMJ PM v. 31.1.2012] |
 |
|
|
 |
 |
Anzeige
 |
 |
|
Impressum
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
|
Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Günter Warkowski
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Tel.: 0221-93738-712
warkowski@otto-schmidt.de
|
© Verlag Dr. Otto Schmidt KG Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne
schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
Bitte beachten Sie unseren +++ Haftungsausschluss +++
 |
[profillink]Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern[/profillink] |
 |
|
 |
[weiterempfehlen]Diesen Newsletter weiterempfehlen[/weiterempfehlen] |
 |
|
 |
[profillink]Nur diesen Newsletter abbestellen[/profillink] |
 |
|
 |
[abmeldelink]Alle Newsletter abbestellen[/abmeldelink] |
 |
|
|
|
 |
 |
|
|